Immobilienbewertung

- Hauswert - Immobiliengutachter

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Immobilienbewertung durch Immobiliengutachter


Sie möchten den genauen Marktwert Ihrer Immobilie wissen?


Unsere erfahrenen Bausachverständigen kennen sich bestens auf dem Immobilienmarkt aus. Ob einfach zur Orientierung, für steuerliche Belange oder für das Gerichtsverfahren, unsere Experten führen die Immobilienbewertung präzise und termingerecht durch.


Dank unserer flexiblen Terminvergabe kommen wir zügig zu Ihnen vor Ort. Bei der Wertermittlung halten sich unsere DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungen an die gesetzlichen Vorgaben und die anerkannten Grundsätze.


Unser Vorteil: Wir sind nach der vom Finanzamt geforderten DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-Standard) zertifiziert.

Wir unterstützen Sie gerne bei folgenden Anlässe:

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die entsprechende Überschrift im Slider.

Erfolgreich verkaufen!


Bei einem Immobilienverkauf ist das Ziel des Verkäufers, den höchstmöglichen Preis für die Immobilie zu erzielen. Dabei ist es wichtig, mit dem „richtigen“ Preis in die Vermarktung zu gehen.


Ist der aufgerufene Preis zu hoch, bleiben die Interessenten aus und der Preis muss nach unten korrigiert werden. Das Ansehen der Immobilie leidet und treibt den Verkaufspreis zusätzlich nach unten. Ist der Preis zu niedrig angesetzt, verschenkt der Verkäufer bares Geld. Dem kann mit einem qualifizierten Gutachten vorgebeugt werden.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

06205 / 255 234 0

Erben ohne Streit!


Der Verlust eines geliebten Menschen ist der meist tragische Grund für eine Erbschaft. Dass man sich in der Zeit der Trauer auch noch mit Erbschaftssteuer oder der Aufteilung von Immobilienwerten beschäftigen muss, macht die Sache nicht leichter. Hinzu kommen häufig Unstimmigkeiten zwischen den Erben über den Wert und Verbleib der Immobilie. 


Fehlende Fachkompetenz und falsche Informationen zum Objekt bzw. seinem tatsächlichen Wert führen schnell zu ungewollten Missverständnissen zwischen den Erben. Eine frühe Einbindung eines unabhängigen Gutachters beugt familiären Unstimmigkeiten vor.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

06205 / 255 234 0

Geringere Steuern durch professionellen Nachweis!


Ein Gutachten für den Nachweis einer geringeren Steuerschuld lohnt sich in den meisten Fällen. Denn die Zahlen, mit denen die Finanzämter arbeiten, geben regelmäßig zu großzügige Grundbesitzwerte für die Steuerberechnung vor. Gutachter machen sich vor Ort ein exaktes Bild des Gebäudezustandes und kennen genau die Marktlage und alle wichtigen Details, mit denen sie einen niedrigeren Wert Ihrer Immobilie ermitteln können. Allerdings müssen laut dem Bewertungsgesetz (BewG) solche Gutachten einem hohen fachlichen Standard entsprechen. Wir erfüllen diese Anforderung und bewahren Sie als Steuerzahler vor übermäßigen Steuerforderungen.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

06205 / 255 234 0

So schenkt man richtig!


Die Schenkung ist im Prinzip ein vorgezogenes Erbe. Der Erblasser verteilt schon frühzeitig vor seinem Ableben Werte an seine Erben, um so die später anfallende Erbschaftssteuer zu mindern und die Hinterbliebenen zu entlasten.


Gerade wenn es um Mietshäuser oder Gewerbegrundstücke geht, ist diese Form der Zuwendung sehr beliebt, auch weil sie sich nach 10 Jahren erneut nutzen lässt. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes belaufen sich die Steuern auf 7% bis 50% der Schenkung. Gegenüber dem Finanzamt dient das Gutachten als formeller Nachweis für den Wert der übertragenen Anteile zum Zeitpunkt der Schenkung.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

06205 / 255 234 0

Unabhängig und fair ermittelte Immobilienwerte!


Eine Scheidung ist mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Dazu gehört auch, dass die Finanzen geklärt und die gemeinsam erwirtschafteten Werte geteilt werden müssen.


Ein unabhängiger Sachverständiger hilft Ihnen, Klarheit über die realistische Höhe der vorhandenen Immobilienwerte zu gewinnen.


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06205 / 255 234 0

Steuerrisiken rechtzeitig erkennen!


Um späteren Ärger mit dem Finanzamt zu umgehen, ist es ratsam, schon frühzeitig die ins Betriebsvermögen einfließenden Immobilien bewerten zu lassen. Dies schließt auch die Immobilien mit ein, die privates Eigentum sind und teilweise betrieblich genutzt werden. Hier lauern Steuerrisiken in beträchtlicher Höhe.


Genauso muss zum Ende einer gewerblichen Tätigkeit das Betriebsvermögen geschätzt bzw. bewertet werden. Die Bewertungen dürfen nur durch Sachverständige für Immobilienbewertungen erfolgen.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

06205 / 255 234 0


Unsere Pauschalpreise für Immobilienbewertungen 2025

Kurzgutachten:

1.225,- € (inkl. 19% MwSt.)

Verkehrswertgutachten:

2.955,- € (inkl. 19% MwSt.)

  • Infos zum Angebot

    Wir arbeiten mit einer transparenten Tarifstruktur!


    Die angegebenen Preise sind Bruttopauschalpreise inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für Standardobjekte in (einfache bis gehobene Ausstattung), wie Wohnungen (bis 120 m²) oder 1-2-Familienhäuser (bis 160 m²).


    Weitere Preise auf Anfrage. 


    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

  • Sonderleistungen

    Sonderleistungen:


    Die Berechnungen von Rechten und Belastungen (wie z. B. Erbpachten, Wohnungsrechte, Leitungsrechte, etc.) sind in den Pauschalpreisen nicht inbegriffen und werden separat vergütet.

    Preise sind auf Anfrage erhältlich <


    Für einige Objekte kann eine aktuelle Wohnflächenberechnung erforderlich sein. Die Erstellung einer Wohnflächenberechnung ist nicht im Pauschalpreis enthalten, sondern nur deren Überprüfung. Falls keine oder keine verwertbare Wohnflächenberechnung vorliegt, wird der Sachverständige während des Ortstermins die Wohnfläche gemäß der aktuellen WoFlV ermitteln. Da hierbei eine zusätzliche Anfahrt entfällt, wird diese Leistung dem Auftraggeber zu einem Vorzugspreis von pauschal 225,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angeboten. Bei separater Anfahrt fällt für diese Leistung eine Pauschale von 460,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.

  • Was unterscheidet ein Kurzgutachten von einem Verkehrswertgutachten?

    Verkehrswertgutachten:

    Ein Verkehrswertgutachten wird vorwiegend erstellt, wenn ein Gutachten vom Gericht oder vom Finanzamt gefordert wird. In dieser Gutachtenform wird die Lage des Grundstückes ausführlich erläutert und alle Bauteile beschrieben. Desweiteren wird detailliert dargestellt, wie die jeweiligen Zahlen und Ansätze für die Berechnungen ermittelt wurden. Das Verkehrswertgutachten hat mindestens einen Umfang von 60 Seiten.


    Kurzgutachten (Wertgutachten):

    Eine günstigere Variante stellt das Kurzgutachten dar. Diese Form des Gutachtens eignet sich für alle Fälle, in denen das Finanzamt nicht involviert ist oder wenn ohne Gericht eine gütliche Einigung zwischen streitenden Parteien vereinbart werden kann. Wie im Verkehrswertgutachten erfolgen hier die gleichen Recherchen und Berechnungen, jedoch ohne die schriftliche Darlegung vieler Details. Das Kurzgutachten hat einen Mindestumfang von 25-30 Seiten. Bei Bedarf kann es auf ein Verkehrswertgutachten aufgestockt werden.


    Siehe auch unten - Tabellarischer Vergleich: Kurzgutachten zu Verkehrswertgutachten


Unsere Vorteile:

DEKRA- & DIAZert-zertifizierte Gutachter

Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert

 DAkkS-Standard (Finanzamt)

Unabhängige und neutrale Bewertungen

Kostenlose Erstberatung

Kurzfristige Terminvereinbarung möglich

Günstige Pauschal- bzw. Festpreise


    Alle Gutachten inkl. Mängelliste!

DEKRA-zertifizierter Gutachter
Gutachter für Immobilienbewertung

Kostenlose

Erstberatung

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06205 / 255 234 0

info@bsb-neuber.de

Immobilienbewertung - Hauswert - Immobiliengutachter

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Immobilienbewertungen durch DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter

Immobilienbewertungen durch DEKRA-zertifizierte Immobiliengutachter

Sie möchten den genauen Marktwert Ihrer Immobilie wissen, um fundierte Entscheidungen zu treffen?

Unsere erfahrenen Bausachverständigen kennen sich bestens auf dem Immobilienmarkt aus. Ob einfach zur Orientierung, für steuerliche Belange oder für das Gerichtsverfahren, unsere Experten führen die Immobilienbewertung präzise und termingerecht durch.


Dank unserer flexiblen Terminvergabe kommen wir zügig zu Ihnen vor Ort. Bei der Wertermittlung halten sich unsere DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungen an die gesetzlichen Vorgaben und die anerkannten Grundsätze.


Unser Vorteil: Wir sind nach der vom Finanzamt geforderten DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-Standard) zertifiziert.

Sie möchten den genauen Marktwert Ihrer Immobilie wissen?


Unsere erfahrenen Bausachverständigen kennen sich bestens auf dem Immobilienmarkt aus. Ob einfach zur Orientierung, für steuerliche Belange oder für das Gerichtsverfahren, unsere Experten führen die Immobilienbewertung präzise und termingerecht durch.

 

Dank unserer flexiblen Terminvergabe kommen wir zügig zu Ihnen vor Ort. Bei der Wertermittlung halten sich unsere DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungen an die gesetzlichen Vorgaben und die anerkannten Grundsätze.


Unser Vorteil: Wir sind nach der vom Finanzamt geforderten DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-Standard) zertifiziert.

Wir unterstützen Sie gerne bei folgenden Themen:

Erfolgreich verkaufen!

Bei einem Immobilienverkauf ist das Ziel des Verkäufers, den höchstmöglichen Preis für die Immobilie zu erzielen. Dabei ist es unabdingbar, mit dem „richtigen“ Preis in die Vermarktung zu gehen.


Ist der aufgerufene Preis zu hoch, bleiben die Interessenten aus und der Preis muss nach unten korrigiert werden. Das Ansehen der Immobilie leidet und treibt den Verkaufspreis zusätzlich nach unten. Ist der Preis zu niedrig angesetzt, verschenkt der Verkäufer bares Geld. Dem kann mit einem qualifizierten Gutachten vorgebeugt werden.


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Erben ohne Streit!

Der Verlust eines geliebten Menschen ist der meist tragische Grund für eine Erbschaft. Dass man sich in der Zeit der Trauer auch noch mit Erbschaftssteuer oder der Aufteilung von Immobilienwerten beschäftigen muss, macht die Sache nicht leichter. Hinzu kommen häufig Unstimmigkeiten zwischen den Erben über den Wert und Verbleib der Immobilie.


Fehlende Fachkompetenz und falsche Informationen zum Objekt bzw. seinem tatsächlichen Wert führen schnell zu ungewollten Missverständnissen zwischen den Erben. Eine frühe Einbindung eines unabhängigen Gutachters beugt familiären Unstimmigkeiten vor.


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Geringere Steuern durch professionellen Nachweis!

Ein Gutachten für den Nachweis einer geringeren Steuerschuld lohnt sich in den meisten Fällen. Denn die Zahlen, mit denen die Finanzämter arbeiten, geben regelmäßig zu großzügige Grundbesitzwerte für die Steuerberechnung vor. Gutachter machen sich vor Ort ein exaktes Bild des Gebäudezustandes und kennen genau die Marktlage und alle wichtigen Details, mit denen sie einen niedrigeren Wert Ihrer Immobilie ermitteln können. Allerdings müssen laut dem Bewertungsgesetz (BewG) solche Gutachten einem hohen fachlichen Standard entsprechen. Wir erfüllen diese Anforderung und bewahren Sie als Steuerzahler vor übermäßigen Steuerforderungen.


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So schenkt man richtig!

Die Schenkung ist im Prinzip ein vorgezogenes Erbe. Der Erblasser verteilt schon frühzeitig vor seinem Ableben Werte an seine Erben, um so die später anfallende Erbschaftssteuer zu mindern und die Hinterbliebenen zu entlasten.


Gerade wenn es um Mietshäuser oder Gewerbegrundstücke geht, ist diese Form der Zuwendung sehr beliebt, auch weil sie sich nach 10 Jahren erneut nutzen lässt. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes belaufen sich die Steuern auf 7% bis 50% der Schenkung. Gegenüber dem Finanzamt dient das Gutachten als formeller Nachweis für den Wert der übertragenen Anteile zum Zeitpunkt der Schenkung.


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Unabhängig und fair ermittelte Immobilienwerte!

Eine Scheidung ist mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Dazu gehört auch, dass die Finanzen geklärt und die gemeinsam erwirtschafteten Werte geteilt werden müssen.


Ein unabhängiger Sachverständiger hilft Ihnen, Klarheit über die realistische Höhe der vorhandenen Immobilienwerte zu gewinnen.


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Steuerrisiken rechtzeitig erkennen!

Um späteren Ärger mit dem Finanzamt zu umgehen, ist es ratsam, schon frühzeitig die ins Betriebsvermögen einfließenden Immobilien bewerten zu lassen. Dies schließt auch die Immobilien mit ein, die privates Eigentum sind und teilweise betrieblich genutzt werden. Hier lauern Steuerrisiken in beträchtlicher Höhe.


Genauso muss zum Ende einer gewerblichen Tätigkeit das Betriebsvermögen geschätzt bzw. bewertet werden. Die Bewertungen dürfen nur durch Sachverständige für Immobilienbewertungen erfolgen.


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Erfolgreich verkaufen!

Bei einem Immobilienverkauf ist das Ziel des Verkäufers, den höchstmöglichen Preis für die Immobilie zu erzielen. Dabei ist es unabdingbar, mit dem „richtigen“ Preis in die Vermarktung zu gehen.


Ist der aufgerufene Preis zu hoch, bleiben die Interessenten aus und der Preis muss nach unten korrigiert werden. Das Ansehen der Immobilie leidet und treibt den Verkaufspreis zusätzlich nach unten. Ist der Preis zu niedrig angesetzt, verschenkt der Verkäufer bares Geld. Dem kann mit einem qualifizierten Gutachten vorgebeugt werden.


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Erben ohne Streit!

Der Verlust eines geliebten Menschen ist der meist tragische Grund für eine Erbschaft. Dass man sich in der Zeit der Trauer auch noch mit Erbschaftssteuer oder der Aufteilung von Immobilienwerten beschäftigen muss, macht die Sache nicht leichter. Hinzu kommen häufig Unstimmigkeiten zwischen den Erben über den Wert und Verbleib der Immobilie.


Fehlende Fachkompetenz und falsche Informationen zum Objekt bzw. seinem tatsächlichen Wert führen schnell zu ungewollten Missverständnissen zwischen den Erben. Eine frühe Einbindung eines unabhängigen Gutachters beugt familiären Unstimmigkeiten vor.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

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Geringere Steuern durch professionellen Nachweis!

Ein Gutachten für den Nachweis einer geringeren Steuerschuld lohnt sich in den meisten Fällen. Denn die Zahlen, mit denen die Finanzämter arbeiten, geben regelmäßig zu großzügige Grundbesitzwerte für die Steuerberechnung vor. Gutachter machen sich vor Ort ein exaktes Bild des Gebäudezustandes und kennen genau die Marktlage und alle wichtigen Details, mit denen sie einen niedrigeren Wert Ihrer Immobilie ermitteln können. Allerdings müssen laut dem Bewertungsgesetz (BewG) solche Gutachten einem hohen fachlichen Standard entsprechen. Wir erfüllen diese Anforderung und bewahren Sie als Steuerzahler vor übermäßigen Steuerforderungen.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

06205 / 255 234 0

So schenkt man richtig!

Die Schenkung ist im Prinzip ein vorgezogenes Erbe. Der Erblasser verteilt schon frühzeitig vor seinem Ableben Werte an seine Erben, um so die später anfallende Erbschaftssteuer zu mindern und die Hinterbliebenen zu entlasten.


Gerade wenn es um Mietshäuser oder Gewerbegrundstücke geht, ist diese Form der Zuwendung sehr beliebt, auch weil sie sich nach 10 Jahren erneut nutzen lässt. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes belaufen sich die Steuern auf 7% bis 50% der Schenkung. Gegenüber dem Finanzamt dient das Gutachten als formeller Nachweis für den Wert der übertragenen Anteile zum Zeitpunkt der Schenkung.


Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

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Unabhängig und fair ermittelte Immobilienwerte!

Eine Scheidung ist mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Dazu gehört auch, dass die Finanzen geklärt und die gemeinsam erwirtschafteten Werte geteilt werden müssen.


Ein unabhängiger Sachverständiger hilft Ihnen, Klarheit über die realistische Höhe der vorhandenen Immobilienwerte zu gewinnen.


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Steuerrisiken rechtzeitig erkennen!

Um späteren Ärger mit dem Finanzamt zu umgehen, ist es ratsam, schon frühzeitig die ins Betriebsvermögen einfließenden Immobilien bewerten zu lassen. Dies schließt auch die Immobilien mit ein, die privates Eigentum sind und teilweise betrieblich genutzt werden. Hier lauern Steuerrisiken in beträchtlicher Höhe.


Genauso muss zum Ende einer gewerblichen Tätigkeit das Betriebsvermögen geschätzt bzw. bewertet werden. Die Bewertungen dürfen nur durch Sachverständige für Immobilienbewertungen erfolgen.


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Unsere Pauschalpreise für Immobilienbewertungen 2025

Kurzgutachten:

1.225,- € (inkl. 19% MwSt.)

Verkehrswertgutachten:

2.955,- € (inkl. 19% MwSt.)

Kurzgutachten:

1.225,- € (inkl. 19% MwSt.)

Verkehrswertgutachten:

2.955,- €   (inkl. 19% MwSt.)

  • Infos zum Angebot

    Wir arbeiten mit einer transparenten Tarifstruktur!


    Die angegebenen Preise sind Bruttopauschalpreise inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für Standardobjekte (einfache bis gehobene Ausstattung), wie Wohnungen (bis 120 m²) oder 1-2-Familienhäuser (bis 160 m²).


    Weitere Preise auf Anfrage. 


    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

  • Sonderleistungen

    Sonderleistungen:


    Die Berechnungen von Rechten und Belastungen (wie z. B. Erbpachten, Wohnungsrechte, Leitungsrechte, etc.) sind in den Pauschalpreisen nicht inbegriffen und werden separat vergütet.

    > Preise sind auf Anfrage erhältlich <


    Für einige Objekte kann eine aktuelle Wohnflächenberechnung erforderlich sein. Die Erstellung einer Wohnflächenberechnung ist nicht im Pauschalpreis enthalten, sondern nur deren Überprüfung. Falls keine oder keine verwertbare Wohnflächenberechnung vorliegt, wird der Sachverständige während des Ortstermins die Wohnfläche gemäß der aktuellen WoFlV ermitteln. Da hierbei eine zusätzliche Anfahrt entfällt, wird diese Leistung dem Auftraggeber zu einem Vorzugspreis von pauschal 225,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angeboten. Bei separater Anfahrt fällt für diese Leistung eine Pauschale von 460,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.

  • Infos zum Angebot

    Wir arbeiten mit einer transparenten Tarifstruktur!


    Die angegebenen Preise sind Bruttopauschalpreise inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für Standardobjekte (einfache bis gehobene Ausstattung), wie Wohnungen (bis 120 m²) oder 1-2-Familienhäuser (bis 160 m²).


    Weitere Preise auf Anfrage. 


    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

  • Sonderleistungen

    Sonderleistungen:


    Die Berechnungen von Rechten und Belastungen (wie z. B. Erbpachten, Wohnungsrechte, Leitungsrechte, etc.) sind in den Pauschalpreisen nicht inbegriffen und werden separat vergütet.

    > Preise sind auf Anfrage erhältlich <


    Für einige Objekte kann eine aktuelle Wohnflächenberechnung erforderlich sein. Die Erstellung einer Wohnflächenberechnung ist nicht im Pauschalpreis enthalten, sondern nur deren Überprüfung. Falls keine oder keine verwertbare Wohnflächenberechnung vorliegt, wird der Sachverständige während des Ortstermins die Wohnfläche gemäß der aktuellen WoFlV ermitteln. Da hierbei eine zusätzliche Anfahrt entfällt, wird diese Leistung dem Auftraggeber zu einem Vorzugspreis von pauschal 225,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angeboten. Bei separater Anfahrt fällt für diese Leistung eine Pauschale von 460,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.

  • Was unterscheidet ein Kurzgutachten von einem Verkehrswertgutachten?

    Verkehrswertgutachten:

    Ein Verkehrswertgutachten wird vorwiegend erstellt, wenn ein Gutachten vom Gericht oder vom Finanzamt gefordert wird. In dieser Gutachtenform wird die Lage des Grundstückes ausführlich erläutert und alle Bauteile beschrieben. Desweiteren wird detailliert dargestellt, wie die jeweiligen Zahlen und Ansätze für die Berechnungen ermittelt wurden. Das Verkehrswertgutachten hat mindestens einen Umfang von 60 Seiten.


    Kurzgutachten (Wertgutachten):

    Eine günstigere Variante stellt das Kurzgutachten dar. Diese Form des Gutachtens eignet sich für alle Fälle, in denen das Finanzamt nicht involviert ist oder wenn ohne Gericht eine gütliche Einigung zwischen streitenden Parteien vereinbart werden kann. Wie im Verkehrswertgutachten erfolgen hier die gleichen Recherchen und Berechnungen, jedoch ohne die schriftliche Darlegung vieler Details. Das Kurzgutachten hat einen Mindestumfang von 25-30 Seiten. Bei Bedarf kann es auf ein Verkehrswertgutachten aufgestockt werden.


    Siehe auch unten - Tabellarischer Vergleich: Kurzgutachten zu Verkehrswertgutachten

Unsere Vorteile

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      DEKRA- & DIAZert-zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise

      Nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-Standard) zertifiziert

      Unabhängige und neutrale Bewertungen

      Alle Bewertungen inkl. Schadens- und Mängelliste

Kostenlose Erstberatung

Kurzfristige Terminvereinbarung möglich

Rundum Betreuung

Günstige Pauschal- bzw. Festpreise

      DEKRA- & DIAZert-zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise

      Nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-Standard) zertifiziert

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Kostenlose Erstberatung

Kurzfristige Terminvereinbarung möglich

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Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen:

06205 / 255 234 0

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Positive Kundenrezension zur Immobilienbewertung von Bausachverständigenbüro Neuber

"Super Beratung, der Gutachter hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Empfehle ihn gerne weiter!"

Frau M. Y. aus Mannheim*

Kundenrezension für Bausachverständigen Neuber

"Unser Haus sollte vorzeitig an die Kinder übertragen werden. Perfekte Einschätzung der Immobilie durch Herrn Neuber "

Herr J. S. aus Karlsruhe*

Positive Kundenrezension zur Immobilienbewertung von Bausachverständigenbüro Neuber

"Super Beratung, der Gutachter hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Empfehle ihn gerne weiter!"

Frau M. Y. aus Mannheim*

Kundenrezension für Bausachverständigen Neuber

"Unser Haus sollte vorzeitig an die Kinder übertragen werden. Perfekte Einschätzung der Immobilie durch Herrn Neuber "

Herr J. S. aus Karlsruhe*

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Ablauf einer Immobilienbewertung

Ablauf einer Immobilienbewertung in 67346 Speyer

Schritt 1

Im Vorfeld beantworten wir kostenfrei und unverbindlich Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf im Detail.

Schritt 2

Ein Festpreis wird vereinbart. Sie bestätigen schriftlich das Angebot und schicken die ersten Unterlagen.

Schritt 3

Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir vor Ort alle wichtigen Daten auf, dabei prüfen und dokumentieren wir präzise den Zustand Ihrer Immobilie.

Abschluss

Ihr Gutachten schicken wir Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt aller Unterlagen zu.

Immobiliengutachten von Bausachverständigenbüro Neuber
Positive Kundenrezension zur Immobilienbewertung von Bausachverständigenbüro Neuber

"Super Beratung, der Gutachter hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Empfehle ihn gerne weiter!"

Frau M. Y. aus Mannheim*

Kundenrezension für Bausachverständigen Neuber

"Unser Haus sollte vorzeitig an die Kinder übertragen werden. Perfekte Einschätzung der Immobilie durch Herrn Neuber"

Herr J. S. aus Karlsruhe*

Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Immobilienbewertungen von Immobilien in folgenden Städten durch:

Bretten,Bruchsal,Ettlingen,Germersheim,Heidelberg,Hockenheim,Karlsruhe,Ludwigshafen,Mannheim,Rheinstetten,Schifferstadt,Schriesheim,Schwetzingen,Sinsheim,Speyer,Stutensee,Waghäusel,Weinheim,Wiesloch.

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Ablauf einer

Immobilienbewertung

Schritt 1

Im Vorfeld beantworten wir kostenfrei und unverbindlich Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf im Detail.

Schritt 2

Ein Festpreis wird vereinbart. Sie bestätigen schriftlich das Angebot und schicken die ersten Unterlagen.

Schritt 3

Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir vor Ort alle wichtigen Daten auf, dabei prüfen und dokumentieren wir präzise den Zustand Ihrer Immobilie.

Abschluss

Ihr Gutachten schicken wir Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt aller Unterlagen zu.

Immobiliengutachten von Bausachverständigenbüro Neuber

Schritt 1

Im Vorfeld beantworten wir kostenfrei und unverbindlich Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf im Detail.

Schritt 2

Ein Festpreis wird vereinbart. Sie bestätigen schriftlich das Angebot und schicken die ersten Unterlagen.

Schritt 3

Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir vor Ort alle wichtigen Daten auf, dabei prüfen und dokumentieren wir präzise den Zustand Ihrer Immobilie.

Abschluss

Ihr Gutachten schicken wir Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt aller Unterlagen zu.

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Vergleich: Kurzgutachten zu Verkehrswertgutachten

Vergleich: Kurzgutachten zu Verkehrswertgutachten

Vergleich: Kurzgutachten zu Verkehrswertgutachten

Ausführlicher Vergleich über den Umfang, die Anlässe, den Zweck, die Abfragen, die Rechenverfahren, die Bilddokumentation und die Mängel bzw. Schadensliste von Kurzgutachten zu Verkehrswertgutachten

Weitere Preise auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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Wo sind wir noch tätig?

In folgenden Städten:


Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Germersheim, Heidelberg, Hockenheim, Karlsruhe, Ludwigshafen, Mannheim, Rheinstetten, Schifferstadt, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, Speyer, Stutensee, Waghäusel, Weinheim, Wiesloch.

In folgenden Gemeinden:


Rhein-Neckar-Kreis

Altlußheim, Angelbachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossenheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschacker, Hirschberg, Ilvesheim, Ketsch, Ladenburg, Laudenbach, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Neulußheim, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Rauenberg, Reichartshausen, Reilingen, Rohrhof, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Spechbach, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen.


Heidelberg

Altstadt, Bahnstadt, Bergheim, Boxberg, Emmertsgrund, Handschuhsheim, Kirchheim, Neuenheim, Pfaffengrund, Rohrbach, Schlierbach, Südstadt, Weststadt, Wieblingen, Ziegelhausen.


Mannheim

Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt, Jungbusch, Käfertal, Lindenhof, Neckarau, Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-West, Neuostheim, Neuhermsheim, Rheinau, Rheinau-Süd, Sandhofen, Schönau, Schwetzingerstadt, Oststadt, Seckenheim, Vogelstang, Waldhof, Wallstadt.


Ludwigshafen am Rhein

Edigheim, Friesenheim, Maudach, Mundenheim, Oggersheim, Oppau, Rheingönheim, Ruchheim.


Rhein-Pfalz-Kreis

Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Rheinauen, Römerberg-Dudenhofen.


Speyer

Berghausen, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Heiligenstein, Mechtersheim, Otterstadt, Waldsee, Wörth.


Landkreis Germersheim

Bellheim, Hagenbach, Jockgrim, Kandel, Lingenfeld, Rülzheim.


Karlsruhe

Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Nordstadt, Nordweststadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Grünwinkel, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Wolfartsweier.


Landkreis Karlsruhe

Kraichtal, Philippsburg, Östringen, Pfinztal, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Malsch, Bad Schönborn, Ettlingen, Ubstadt-Weiher, Waldbronn, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberderdingen, Karlsdorf-Neuthard, Weingarten, Walzbachtal, Oberhausen-Rheinhausen, Forst, Dettenheim, Kronau, Hambrücken, Marxzell, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach, Zaisenhausen.