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● Kaufberatungen
● Mietwertgutachten
● Kurzgutachten (Immobilienwertermittlung)
● Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Alle Gutachten inkl. Mängelliste!
● Schadensgutachten
● Abnahme von Bauleistungen
● Beweissicherung
● Prüfung von Gewährleistungsmängeln
Unsere Vorteile:
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● DEKRA- & IQ-Zert-zertifizierte Gutachter
● Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
● Unabhängige und neutrale Bewertungen
● Kostenlose Erstberatung
● Kurzfristige Terminvereinbarung möglich
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"Super Beratung, der Gutachter hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen. Empfehle ihn gerne weiter!"
"Unser Haus sollte vorzeitig an die Kinder übertragen werden. Perfekte Einschätzung der Immobilie durch Herrn Neuber"
Ob einfach zur Orientierung, für steuerliche Belange oder für das Gerichtsverfahren, bei folgenden Gegebenheiten unterstützen wir Sie gerne mit einer zu Ihrem Anliegen passenden Immobilienbewertung:
Als unabhängige und DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertungen und auch für Bauschäden ermitteln wir nach objektiven Kriterien und Grundsätzen sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
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für Immobilienbewertungen
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Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Immobilienbewertungen von Immobilien in folgenden Städten durch:
Bretten,Bruchsal,Ettlingen,Germersheim,Heidelberg,Hockenheim,Karlsruhe,Ludwigshafen,Mannheim,Rheinstetten,Schifferstadt,Schriesheim,Schwetzingen,Sinsheim,Speyer,Stutensee,Waghäusel,Weinheim,Wiesloch.
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Immobilienbewertungen von Immobilien an folgenden Orten im Rhein-Neckar-Kreis durch: Altlußheim, Angelbachtal,Bammental,Brühl,Dielheim,Dossenheim,Eberbach,Edingen-Neckarhausen,Epfenbach,Eppelheim,Eschelbronn,Gaiberg,Heddesbach,Heddesheim,Heiligkreuzsteinach,Helmstadt-Bargen,Hemsbach,Hirschacker,Hirschberg,Hockenheim,Ilvesheim,Ketsch,Ladenburg,Laudenbach,Leimen,Lobbach,Malsch,Mauer,Meckesheim,Mühlhausen,Neckarbischofsheim,Neckargemünd,Neidenstein,Neulußheim,Nußloch,Oftersheim,Plankstadt,Rauenberg,Reichartshausen,Reilingen,Rohrhof,Sandhausen,Schönau,Schönbrunn,Schriesheim,Schwetzingen,Sinsheim,Spechbach,St. Leon-Rot,Waibstadt,Walldorf,Weinheim,Wiesenbach,Wiesloch,Wilhelmsfeld,Zuzenhausen.
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Gutachten von Immobilien an folgenden Orten in Heidelberg durch: Altstadt,Bahnstadt,Bergheim,Boxberg,Emmertsgrund,Handschuhsheim,Kirchheim,Neuenheim,Pfaffengrund,Rohrbach,Schlierbach,Südstadt,Weststadt,Wieblingen,Ziegelhausen.
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien an folgenden Orten in Mannheim durch: Mannheim,Feudenheim,Friedrichsfeld,Innenstadt,Jungbusch,Käfertal,Lindenhof,Neckarau,Neckarstadt-Ost,Neckarstadt-West,Neuostheim,Neuhermsheim,Rheinau,Rheinau-Süd,Sandhofen,Schönau,Schwetzingerstadt,Oststadt,Seckenheim,Vogelstang,Waldhof,Wallstadt.
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Immobiliengutachten von Immobilien an folgenden Orten in Ludwigshafen durch: Edigheim,Friesenheim,Maudach,Mundenheim,Oggersheim,Oppau,Rheingönheim,Ruchheim.
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Hausbewertungen von Immobilien an folgenden Orten im Rhein-Pfalz-Kreis durch:
Bobenheim-Roxheim,Böhl-Iggelheim,Limburgerhof,Mutterstadt,Schifferstadt,Dannstadt-Schauernheim,Lambsheim-Heßheim,Maxdorf,Rheinauen,Römerberg-Dudenhofen.
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien an folgenden Orten in Speyer durch: Berghausen,Dudenhofen,Hanhofen,Harthausen,Heiligenstein,Mechtersheim,Otterstadt,Schifferstadt,Waldsee.
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■ Kauf oder Verkauf
■ Erbe
■ Schenkung
■ Scheidung
■ Ermittlung von Betriebsvermögen
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Im Vorfeld beantworten wir kostenfrei und unverbindlich Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf im Detail.
Ein Festpreis wird vereinbart. Sie bestätigen schriftlich das Angebot und schicken die ersten Unterlagen.
Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir vor Ort alle wichtigen Daten auf, dabei prüfen und dokumentieren wir präzise den Zustand Ihrer Immobilie.
Ihr Gutachten schicken wir Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt aller Unterlagen zu.
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Im Vorfeld beantworten wir kostenfrei und unverbindlich Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf im Detail.
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Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir vor Ort alle wichtigen Daten auf, dabei prüfen und dokumentieren wir präzise den Zustand Ihrer Immobilie.
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Bei einem Immobilienverkauf ist das Ziel des Verkäufers, den höchstmöglichen Preis für die Immobilie zu erzielen. Dabei ist es unabdingbar, mit dem „richtigen“ Preis in die Vermarktung zu gehen. Ist der aufgerufene Preis zu hoch, bleiben die Interessenten aus und der Preis muss nach unten korrigiert werden. Das Ansehen der Immobilie leidet und treibt den Verkaufspreis zusätzlich nach unten. Ist der Preis zu niedrig angesetzt, verschenkt der Verkäufer bares Geld. Dem kann mit einem qualifizierten Gutachten vorgebeugt werden.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist der meist tragische Grund für eine Erbschaft. Dass man sich in der Zeit der Trauer auch noch mit Erbschaftssteuer oder der Aufteilung von Immobilienwerten beschäftigen muss, macht die Sache nicht leichter. Hinzu kommen häufig Unstimmigkeiten zwischen den Erben über den Wert und Verbleib der Immobilie. Fehlende Fachkompetenz und falsche Informationen zum Objekt bzw. seinem tatsächlichen Wert führen schnell zu ungewollten Missverständnissen zwischen den Erben. Eine frühe Einbindung eines unabhängigen Gutachters beugt familiären Unstimmigkeiten vor.
Die Schenkung ist im Prinzip ein vorgezogenes Erbe. Der Erblasser verteilt schon frühzeitig vor seinem Ableben Werte an seine Erben, um so die später anfallende Erbschaftssteuer zu mindern und die Hinterbliebenen zu entlasten. Gerade wenn es um Mietshäuser oder Gewerbegrundstücke geht, ist diese Form der Zuwendung sehr beliebt, auch weil sie sich nach 10 Jahren erneut nutzen lässt. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes belaufen sich die Steuern auf 7% bis 50% der Schenkung. Gegenüber dem Finanzamt dient das Gutachten als formeller Nachweis für den Wert der übertragenen Anteile zum Zeitpunkt der Schenkung.
Eine Scheidung ist mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Dazu gehört auch, dass die Finanzen geklärt und die gemeinsam erwirtschafteten Werte geteilt werden müssen. Ein unabhängiger Sachverständiger hilft Ihnen, Klarheit über die realistische Höhe der vorhandenen Immobilienwerte zu gewinnen.
Um späteren Ärger mit dem Finanzamt zu umgehen, ist es ratsam, schon frühzeitig die ins Betriebsvermögen einfließenden Immobilien bewerten zu lassen. Dies schließt auch die Immobilien mit ein, die privates Eigentum sind und teilweise betrieblich genutzt werden. Hier lauern Steuerrisiken in beträchtlicher Höhe. Genauso muss beim Ende einer gewerblichen Tätigkeit das Betriebsvermögen geschätzt bzw. bewertet werden. Das ist die Aufgabe eines Sachverständigen.
Ein Gutachten für den Nachweis einer geringeren Steuerschuld lohnt sich in den meisten Fällen. Denn die Zahlen, mit denen die Finanzämter arbeiten, geben regelmäßig zu großzügige Grundbesitzwerte für die Steuerberechnung vor. Gutachter machen sich vor Ort ein exaktes Bild des Gebäudezustandes und kennen genau die Marktlage und alle wichtigen Details, mit denen sie einen niedrigeren Wert Ihrer Immobilie ermitteln können. Allerdings müssen laut dem Bewertungsgesetz (BewG) solche Gutachten einem hohen fachlichen Standard entsprechen. Unsere Gutachter, die durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind, erfüllen diese Anforderung und bewahren Sie als Steuerzahler vor übermäßigen Steuerforderungen.
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Der Verlust eines geliebten Menschen ist der meist tragische Grund für eine Erbschaft. Dass man sich in der Zeit der Trauer auch noch mit Erbschaftssteuer oder der Aufteilung von Immobilienwerten beschäftigen muss, macht die Sache nicht leichter. Hinzu kommen häufig Unstimmigkeiten zwischen den Erben über den Wert und Verbleib der Immobilie. Fehlende Fachkompetenz und falsche Informationen zum Objekt bzw. seinem tatsächlichen Wert führen schnell zu ungewollten Missverständnissen zwischen den Erben. Eine frühe Einbindung eines unabhängigen Gutachters beugt familiären Unstimmigkeiten vor.
Die Schenkung ist im Prinzip ein vorgezogenes Erbe. Der Erblasser verteilt schon frühzeitig vor seinem Ableben Werte an seine Erben, um so die später anfallende Erbschaftssteuer zu mindern und die Hinterbliebenen zu entlasten. Gerade wenn es um Mietshäuser oder Gewerbegrundstücke geht, ist diese Form der Zuwendung sehr beliebt, auch weil sie sich nach 10 Jahren erneut nutzen lässt. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes belaufen sich die Steuern auf 7% bis 50% der Schenkung. Gegenüber dem Finanzamt dient das Gutachten als formeller Nachweis für den Wert der übertragenen Anteile zum Zeitpunkt der Schenkung.
Eine Scheidung ist mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Dazu gehört auch, dass die Finanzen geklärt und die gemeinsam erwirtschafteten Werte geteilt werden müssen. Ein unabhängiger Sachverständiger hilft Ihnen, Klarheit über die realistische Höhe der vorhandenen Immobilienwerte zu gewinnen.
Um späteren Ärger mit dem Finanzamt zu umgehen, ist es ratsam, schon frühzeitig die ins Betriebsvermögen einfließenden Immobilien bewerten zu lassen. Dies schließt auch die Immobilien mit ein, die privates Eigentum sind und teilweise betrieblich genutzt werden. Hier lauern Steuerrisiken in beträchtlicher Höhe. Genauso muss beim Ende einer gewerblichen Tätigkeit das Betriebsvermögen geschätzt bzw. bewertet werden. Das ist die Aufgabe eines Sachverständigen.
Ein Gutachten für den Nachweis einer geringeren Steuerschuld lohnt sich in den meisten Fällen. Denn die Zahlen, mit denen die Finanzämter arbeiten, geben regelmäßig zu großzügige Grundbesitzwerte für die Steuerberechnung vor. Gutachter machen sich vor Ort ein exaktes Bild des Gebäudezustandes und kennen genau die Marktlage und alle wichtigen Details, mit denen sie einen niedrigeren Wert Ihrer Immobilie ermitteln können. Allerdings müssen laut dem Bewertungsgesetz (BewG) solche Gutachten einem hohen fachlichen Standard entsprechen. Unsere Gutachter, die durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind, erfüllen diese Anforderung und bewahren Sie als Steuerzahler vor übermäßigen Steuerforderungen.
WIR ARBEITEN MIT EINER TRANSPARENTEN TARIFSTRUKTUR!
Die nachfolgenden Preise sind Bruttopauschalpreise inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für Standardobjekte (einfache bis gehobene Ausstattung) wie Wohnungen (bis 120 m²) oder 1-2-Familienhäuser (bis 160 m²).
Weitere Preise auf Anfrage.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Weitere Preise auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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Sonderleistungen:
* Die Berechnung von Rechten und Belastungen (wie z. B. Erbpachten, Wohnungsrechte, Leitungsrechte, etc.) sind in den Pauschalpreisen nicht enthalten und müssen separat vergütet werden. Preise auf Anfrage.
** Bei nicht vorhandenen Wohnflächenberechnungen ermittelt der Sachverständige im Zuge des Ortstermins die Wohnfläche nach der aktuellen WoFlV. Da dabei eine weitere Anfahrt entfällt, erhält der Auftraggeber diese Leistung zum Vorzugspreis von pauschal 205,00 € inkl. der gesetzl. MwSt. Bei separater Anfahrt wird eine Pauschale von 440,00 € inkl. der gesetzl. MwSt. fällig.
Weitere Preise auf Anfrage.
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Für kostenlose Informationen oder einen kostenlosen Rückruf verwenden Sie einfach das nachfolgende Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
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Egal, ob Bauschäden an oder in Gebäuden, unsere erfahrenen Baugutachter analysieren, dokumentieren und beurteilen für Sie vor Ort die Schadensursachen. Sie nennen kostengünstige Möglichkeiten, um vorliegende Bauschäden zu beseitigen und Folgeschäden zu vermeiden.
Bei folgenden Themenbereichen in Hockenheim unterstützen wir Sie gerne:
■ Bauschäden (z. B. Risse, Schimmel,
Feuchte, Abdichtungen, optische
Mängel)
■ Versicherungsschäden (Brand, Wasser,
Sturm, Hagel, Haftpflicht)
■ Abnahme von Bauleistungen
■ Prüfung auf Gewährleistungsmängel
■ Beweissicherung
■ Bautenstandsdokumentation
Als unabhängige und DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Bauschäden und IQ-ZERT-zertifizierte Sachverständige für Versicherungsschäden ermitteln nach objektiven Kriterien und Grundsätzen sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
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Erfolgreich durch kombinierte Zertifizierungen
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Die Kosten für ein Gutachten über Bauschäden oder Baumängel sind sehr individuell und hängen von der zu erbringenden Leistung ab. Die Leistung wird bestimmt durch die Art und Anzahl der Beanstandungen sowie der Komplexität der Untersuchungen. Pauschale Aussagen über die Kosten lassen sich in der Regel nicht ohne eine vorherige Ortsbesichtigung treffen.
Aus diesem Grund vereinbaren wir grundsätzlich zuerst einen Ortstermin zu einer Honorarpauschale von:
480,00 € inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer,
In dem Vor-Ort-Termin analysiert der Gutachter mit moderner Messtechnik die Ursachen der Bauschäden bzw. Mängel und nennt entsprechende Lösungsvorschläge zur kostengünstigen Beseitigung der Schäden. Die positive Resonanz unserer Kunden zeigt, dass dieses Pauschalangebot zur Klärung der meisten Problemstellungen ausreicht.
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf Standard-Objekte (einfache bis gehobene Ausstattung), wie Wohnungen (bis 120 m²), 1-2 Familienhäuser (bis 160 m²) und einfache Gewerbeeinheiten. Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unserem Pauschalpreis enthalten sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 30 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale.
Bitte kontaktieren Sie uns
auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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die zur Klärung der Sachlage und des Umfangs der Untersuchungen dient. In dem Vorort-Termin analysiert der Gutachter mit moderner Messtechnik die Ursachen der Bauschäden bzw. Mängel und nennt entsprechende Lösungsvorschläge zur kostengünstigen Beseitigung der Schäden. Die positive Resonanz unserer Kunden zeigt, dass dieses Pauschalangebot zur Klärung der meisten Problemstellungen ausreicht.
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf Standard-Objekte (einfache bis gehobene Ausstattung), wie Wohnungen (bis 120 m²), 1-2-Familienhäuser (bis 180 m²) und einfache Gewerbeeinheiten. Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 3 Stunden. In unserem Pauschalpreis enthalten sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 50 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale.
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Optional kann der Gutachter im Anschluss ein Angebot für ein qualifiziertes Schadensgutachten erstellen, das dann gesondert zu beauftragen ist.
Optional kann der Gutachter im Anschluss ein Angebot für ein qualifiziertes Schadensgutachten erstellen, das dann gesondert zu beauftragen ist.
Grundlage für Aufwandsentschädigungen sind:
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Grundlage für Aufwandsentschädigungen sind:
- Gutachtenerstellung, je Std.
- Stundensatz je angefangene Stunde
- Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km
Nebenkostenpauschale
(Kopier-, Post- und Telefonkosten)
160,00 € inkl. MwSt.
160,00 € inkl. MwSt.
0,95 € inkl. MwSt.
5% der netto Rechnungssumme
- Gutachtenerstellung, je Std.
- Stundensatz je angefangene Stunde
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Nebenkostenpauschale
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5% der netto Rechnungssumme
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- Stundensatz je angefangene Stunde 160,00 € inkl. MwSt.
- Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km 0,95 € inkl. MwSt.
- Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefon-
kosten) 5% der netto Rechnungssumme
Für die gerichtliche Tätigkeit unserer Sachverständigen ist die Entschädigung in dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.
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Immobilienbewertung, Haus, Bungalow, Doppelhaus, Garage, Grundstück, Wohnung, Vollgutachten, Bausachverständiger, kostenlos, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Mietwohnung, Mietshaus, Laden, Ladenlokal, Firmengebäude, Gebäude, Immobilie, Doppelgarage, unbebautes Grundstück, Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert, Bewertung, Bodenrichtwert, Index, Erbe, Schenkung, Scheidung, Kauf verkauf, Sonderimmobilie, Erbschaft, Schenkung, Zeitwert, Scheidung, Betriebsvermögen, Gewerbeimmobilie, Gewerbeobjekt, Supermarkt, Einzelhandel, Gaststätte, Bauschäden, Restaurant, DIN EN ISO/ IEC 17024, Gebäude, Ausstattung, Balkon, Terrasse, Carport, Keller, Dach, Dachgeschoss, Erdgeschoss
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In der Regel können kurzfristig innerhalb von 24-48 Stunden Termine für eine Objektbesichtigung vereinbart werden. Bei Vollgutachten, Spezialimmobilien oder Bauabnahmen kann eine vorherige Einarbeitung in bereits vorhandene Unterlagen nötig sein, bevor ein Termin stattfinden kann. Ob dies erforderlich ist, erfahren Sie in der kostenlosen Erstberatung.
Für eine Immobilie reicht meist eine einfache Kaufberatung aus; hier werden vorhandene Mängel und Schäden aufgenommen. Beim Kurzgutachten wird zusätzlich der aktuelle Wert der Immobilie ermittelt. Dies kann für eine finale Kaufentscheidung behilflich sein. Die ideale Unterstützung erhält man durch ein Verkehrswertgutachten. Alle Wertermittlungen können selbstverständlich gegen Aufpreis upgegradet werden.
Kaufberatungsprotokolle werden in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen erstellt. Die Erstellung eines Kurzgutachtens oder eines Schadensgutachtens benötigt ca. 5-10 Arbeitstage. Für ein Verkehrswertgutachten werden 10 Tage angesetzt; dies ist abhängig von der Geschwindigkeit der örtlichen Behörden und Ämter.
Bei KAUFBERATUNG: Grundrisse + Angabe Baujahr u. Wohnfläche + Energieausweis.
Bei KURZGUTACHTEN: + Grundbuch-auszug, evtl. mit Teilungserklärung + Lageplan, aktuelle Mieten & Vertragslauf-zeiten + Wohnflächenberechnung.
Bei VERKEHRSWERTERMITTLUNG: +
Baubeschreibung + Rechnungskopien der
letzten Jahre zu größeren Instandhaltungs-arbeiten oder Reparaturen (ab 1.500 €) + Verträge und Beurkundungen zu Rechten u. Lasten.
Selbstverständlich kann eine Wohnflächenberechnung mit etwas Geschick und einem Maßband selbst erstellt werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne dabei.
In einem Vor-Ort-Termin ermittelt der Gutachter, ob es sich bei der Beanstandung tatsächlich um einen Mangel oder einen Schaden handelt und es werden gemeinsam mit dem Kunden die Optionen bezüglich der Mängelbeseitigung sowie alternative Methoden zur Schadensminimierung besprochen. Bei größeren Beanstandungen bzw. Streitfällen ist zusätzlich ein ausführliches Schadensgutachten sinnvoll.
Ganz klar nein! In der Regel liegen die Bewertungen (bei Standardobjekten) ca. 50.000 € bis 100.000 € über oder unter dem tatsächlichen Wert der Immobilien.
Warum ist das so? Nur ein Sachverständiger (Baugutachter, Meister, Architekt) kann durch seine Fachkompetenz Schäden und Mängel an der Immobilie erkennen, beurteilen und diese bezüglich der Wertermittlung richtig einschätzen. Weiter müssen allgemeine Wertansätze und Umrechnungsfaktoren präzise durch einen Gutachter objektspezifisch interpretiert werden. Fehlerhafte Daten (wie z. B. Wohnfläche, GFZ, Miete, usw.) in den zugrundeliegenden Unterlagen führen häufig zu verfälschten Wertermittlungen. Diese werden mittels einer sachkundigen Überprüfung durch den Gutachter identifiziert und korrigiert.
In der Regel können kurzfristig innerhalb von 24-48 Stunden Termine für eine Objektbesichtigung vereinbart werden. Bei Vollgutachten, Spezialimmobilien oder Bauabnahmen kann eine vorherige Einarbeitung in bereits vorhandene Unterlagen nötig sein, bevor ein Termin stattfinden kann. Ob dies erforderlich ist, erfahren Sie in der kostenlosen Erstberatung.
Für eine Immobilie reicht meist eine einfache Kaufberatung aus; hier werden vorhandene Mängel und Schäden aufgenommen. Beim Kurzgutachten wird zusätzlich der aktuelle Wert der Immobilie ermittelt. Dies kann für eine finale Kaufentscheidung behilflich sein. Die ideale Unterstützung erhält man durch ein Verkehrswertgutachten. Alle Wertermittlungen können selbstverständlich gegen Aufpreis upgegradet werden.
Kaufberatungsprotokolle werden in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen erstellt. Die Erstellung eines Kurzgutachtens oder eines Schadensgutachtens benötigt ca. 5-10 Arbeitstage. Für ein Verkehrswertgutachten werden 10 Tage angesetzt; dies ist abhängig von der Geschwindigkeit der örtlichen Behörden und Ämter.
- Bei Kaufberatung: Grundrisse + Angabe Baujahr u. Wohnfläche + Energieausweis.
- Bei Kurzgutachten: + Grundbuchauszug, evtl. mit Teilungserklärung + Lageplan, aktuelle Mieten & Vertragslaufzeiten + Wohnflächenberechnung.
- Bei Verkehrswertermittlung: + Baubeschreibung + Rechnungskopien der letzten Jahre zu größeren Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen (ab 1.500 €) + Verträge und Beurkundungen zu Rechten u. Lasten.
Selbstverständlich kann eine Wohnflächenberechnung mit etwas Geschick und einem Maßband selbst erstellt werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne dabei.
In einem Vor-Ort-Termin ermittelt der Gutachter, ob es sich bei der Beanstandung tatsächlich um einen Mangel oder einen Schaden handelt und es werden gemeinsam mit dem Kunden die Optionen bezüglich der Mängelbeseitigung sowie alternative Methoden zur Schadensminimierung besprochen. Bei größeren Beanstandungen bzw. Streitfällen ist zusätzlich ein ausführliches Schadensgutachten sinnvoll.
Ganz klar nein! In der Regel liegen die Bewertungen (bei Standardobjekten) ca. 50.000 € bis 100.000 € über oder unter dem tatsächlichen Wert der Immobilien.
Warum ist das so? Nur ein Sachverständiger (Baugutachter, Meister, Architekt) kann durch seine Fachkompetenz Schäden und Mängel an der Immobilie erkennen, beurteilen und diese bezüglich der Wertermittlung richtig einschätzen. Weiter müssen allgemeine Wertansätze und Umrechnungsfaktoren präzise durch einen Gutachter objektspezifisch interpretiert werden. Fehlerhafte Daten (wie z. B. Wohnfläche, GFZ, Miete, usw.) in den zugrundeliegenden Unterlagen führen häufig zu verfälschten Wertermittlungen. Diese werden mittels einer sachkundigen Überprüfung durch den Gutachter identifiziert und korrigiert.
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Immobilienwissen
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Immobilienbewertung, Haus, Bungalow, Doppelhaus, Garage, Grundstück, Wohnung, Vollgutachten, Bausachverständiger, kostenlos, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Mietwohnung, Mietshaus, Laden, Ladenlokal, Firmengebäude, Gebäude, Immobilie, Doppelgarage, unbebautes Grundstück, Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert, Bewertung, Bodenrichtwert, Index, Erbe, Schenkung, Scheidung, Kauf verkauf, Sonderimmobilie, Erbschaft, Schenkung, Zeitwert, Scheidung, Betriebsvermögen, Gewerbeimmobilie, Gewerbeobjekt, Supermarkt, Einzelhandel, Gaststätte, Bauschäden, Restaurant, DIN EN ISO/ IEC 17024, Gebäude, Ausstattung, Balkon, Terrasse, Carport, Keller, Dach, Dachgeschoss, Erdgeschoss
Wo sind wir tätig?
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien in folgenden Städten durch:
Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Germersheim, Heidelberg, Hockenheim, Karlsruhe, Ludwigshafen, Mannheim, Rheinstetten, Schifferstadt, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, Speyer, Stutensee, Waghäusel, Weinheim, Wiesloch.
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Unsere Sachverständigen führen ebenso regelmäßig Bewertungen von Immobilien in folgenden Gemeinden durch:
Rhein-Neckar-Kreis
Altlußheim, Angelbachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossenheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschacker, Hirschberg, Ilvesheim, Ketsch, Ladenburg, Laudenbach, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Neulußheim, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Rauenberg, Reichartshausen, Reilingen, Rohrhof, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Spechbach, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen.
Heidelberg
Altstadt, Bahnstadt, Bergheim, Boxberg, Emmertsgrund, Handschuhsheim, Kirchheim, Neuenheim, Pfaffengrund, Rohrbach, Schlierbach, Südstadt, Weststadt, Wieblingen, Ziegelhausen.
Mannheim
Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt, Jungbusch, Käfertal, Lindenhof, Neckarau, Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-West, Neuostheim, Neuhermsheim, Rheinau, Rheinau-Süd, Sandhofen, Schönau, Schwetzingerstadt, Oststadt, Seckenheim, Vogelstang, Waldhof, Wallstadt.
Ludwigshafen am Rhein
Edigheim, Friesenheim, Maudach, Mundenheim, Oggersheim, Oppau, Rheingönheim, Ruchheim.
Rhein-Pfalz-Kreis
Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Rheinauen, Römerberg-Dudenhofen.
Speyer
Berghausen, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Heiligenstein, Mechtersheim, Otterstadt, Waldsee.
Landkreis Germersheim
Wörth, Bellheim, Hagenbach, Jockgrim, Kandel, Lingenfeld, Rülzheim.
Karlsruhe
Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Nordstadt, Nordweststadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Grünwinkel, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Wolfartsweier.
Landkreis Karlsruhe
Kraichtal, Philippsburg, Östringen, Pfinztal, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Malsch, Bad Schönborn, Ettlingen, Ubstadt-Weiher, Waldbronn, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberderdingen, Karlsdorf-Neuthard, Weingarten, Walzbachtal, Oberhausen-Rheinhausen, Forst, Dettenheim, Kronau, Hambrücken, Marxzell, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach, Zaisenhausen.
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Achtung! Da wir als Unternehmen keinen Verbraucherschutz mit 14-tägigem Rücktrittsrecht genießen, schließen wir telefonisch keine Verträge mit anderen Unternehmen ab. Jedweder Vertrag, der aus einer Kaltakquise oder auf sonst einer Weise mit uns zustande gekommen sein sollte (z. B. auch durch KI-Missbrauch), bedarf zwingend der schriftlichen Bestätigung von unserer Seite. Wir verbieten explizit die Aufnahme und die Verwendung unserer Gespräche. Auch eine Verwendung zur Verbesserung der Serviceleistungen wird nicht gestattet. Da wir keine telefonischen Verträge mit Unternehmen ohne Rücktrittsrecht abschließen. Hat ein Forderung stellendes Unternehmen, den gutachterlichen Nachweis für die authentische Korrektheit einer Gesprächsaufnahme auf seine Kosten zu erbringen. Wir lehnen jedwede Kostenbeteiligung für Gutachter, Anwalt und Inkasso-Unternehmen ab.
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IMPRESSUM
Geschäftsführer & Inhaber
Markus Neuber
Mitglied der IHK Rhein-Neckar
Nr.: 0001133247
USt.-ID: 43 161 / 27 107
Gerichtsstand: Mannheim
Bausachverständigenbüro Neuber
Paul-Ehrlich-Weg 5
68766 Hockenheim
Telefon: 06205 255 234 0
E-Mail: info@bsb-neuber.de
Aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen wurden
Beispielbilder verwendet und die Namen anonymisiert.
Die gezeigten Bilder sind Eigentum von Bausachverständigenbüro Neuber oder sie sind anderweitig urheberrechtlich geschützt. Wir untersagen jedwede Vervielfältigung oder Verwendung.
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